Externer Datenschutzbeauftragter

DSGVO-Compliance für Ihr Unternehmen in Wiesbaden und dem Rhein-Main-Gebiet

Unternehmen ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, sind nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Als externer Datenschutzbeauftragter in Wiesbaden übernehme ich diese Aufgabe – professionell, unabhängig und mit juristischer Expertise.

Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?

Sofortige Fachkompetenz

Keine aufwendige Einarbeitung oder teure Weiterbildung. Sie profitieren ab Tag 1 von fundierter Datenschutz-Expertise.

Unabhängigkeit

Kein Interessenkonflikt wie bei internen Mitarbeitern. Objektive Bewertung und unabhängige Beratung garantiert.

Planbare Kosten

Transparente monatliche Pauschale statt versteckter Kosten für Schulungen, Freistellungen und Kündigungsschutz.

Kein Kündigungsschutz

Interne DSB genießen besonderen Kündigungsschutz nach § 6 Abs. 4 BDSG – bei externen DSB entfällt dieses Risiko.

Aktuelle Expertise

Fortlaufende Weiterbildung zu DSGVO-Entwicklungen, Gerichtsurteilen und Aufsichtsbehörden-Praxis.

Haftungsübernahme

Der externe DSB haftet für Beratungsfehler über seine Berufshaftpflichtversicherung – zusätzliche Sicherheit für Sie.

Wann ist ein Datenschutz-beauftragter Pflicht?

Die Benennungspflicht ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen. Auch ohne gesetzliche Pflicht kann die freiwillige Bestellung sinnvoll sein – als Risikominimierung und Vertrauenssignal.

  • § 38 BDSG: Ab 20 Personen mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO: Umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von Personen
  • Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO: Umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien (z.B. Gesundheitsdaten)
  • Art. 35 DSGVO: Wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgeschrieben ist

Meine Leistungen als externer DSB

Datenschutz-Audit

Umfassende Bestandsaufnahme aller Verarbeitungstätigkeiten, Prüfung bestehender Prozesse und detaillierter Maßnahmenplan.

Verarbeitungsverzeichnis

Erstellung und Pflege nach Art. 30 DSGVO – vollständig, aktuell und jederzeit vorzeigbar für die Aufsichtsbehörde.

TOM-Dokumentation

Entwicklung und Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gemeinsam mit Ihrer IT.

AVV-Management

Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit IT-Providern, Cloud-Diensten und Agenturen.

Mitarbeiterschulungen

Regelmäßige, praxisnahe Schulungen – vor Ort in Wiesbaden oder online. Mit Dokumentation und Nachweispflichten.

Incident Response

Schnelle Unterstützung bei Datenpannen nach Art. 33/34 DSGVO und professionelle Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde.

Branchenexpertise für Wiesbaden und das Rhein-Main-Gebiet

Arztpraxen & Gesundheit

Besonderer Schutz für Patientendaten nach Art. 9 DSGVO, datenschutzkonforme Praxissoftware, AVV mit Laboren.

Rechtsanwaltskanzleien

Datenschutz unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht, sichere Cloud-Lösungen, digitale Mandantenportale.

IT & Technologie

DSGVO-Compliance für SaaS, Cloud-Dienste und Software-Entwicklung. Privacy by Design von Anfang an.

E-Commerce

Cookie-Consent, Tracking, Newsletter-Compliance und rechtssichere Kundendatenverwaltung.

Handwerk & Mittelstand

Pragmatische Datenschutzlösungen ohne unnötige Bürokratie – machbar und bezahlbar.

Vereine & NGOs

DSGVO-Compliance mit begrenztem Budget – effizient und auf das Wesentliche fokussiert.

So starten wir die Zusammenarbeit

1. Erstberatung

Kostenlos und unverbindlich besprechen wir Ihre Situation und den Umfang der Leistungen.

2. Angebot

Transparentes Angebot mit monatlicher Pauschale, zugeschnitten auf Ihre Anforderungen.

3. Bestellung

Formale Bestellung als externer DSB gemäß Art. 37 DSGVO und Meldung an die Aufsichtsbehörde.

4. Sofortiger Start

Datenschutz-Audit, Maßnahmenplan und Umsetzung beginnen unmittelbar nach Beauftragung.

Auch für KI-Compliance gerrüstet

Als IHK-zertifizierter KI-Manager berate ich Sie zusätzlich zur datenschutzkonformen Nutzung von KI-Systemen. Der EU AI Act stellt neue Anforderungen – ich helfe Ihnen, diese rechtzeitig umzusetzen.

Häufig gestellte Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten richten sich nach der Größe Ihres Unternehmens, der Branche und dem Umfang der Datenverarbeitung. Für kleine und mittlere Unternehmen in Wiesbaden und dem Rhein-Main-Gebiet biete ich transparente monatliche Pauschalen. Die kostenlose Erstberatung gibt Ihnen eine konkrete Einschätzung für Ihr Unternehmen.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Ein Datenschutzbeauftragter ist in Deutschland Pflicht, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Zusätzlich ist die Benennung erforderlich bei umfangreicher systematischer Überwachung von Personen (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder bei Verarbeitung besonderer Datenkategorien wie Gesundheitsdaten (Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO). Auch ohne gesetzliche Pflicht kann die freiwillige Bestellung sinnvoll sein.
Was macht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Ein externer Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen, erstellt das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, prüft technische und organisatorische Maßnahmen, schult Ihre Mitarbeiter und ist Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde. Bei RCP Datenschutz erhalten Sie zusätzlich Unterstützung bei der KI-Compliance und einen konkreten Maßnahmenplan zur Umsetzung.
Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter – was ist besser?
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet mehrere Vorteile: keine Kündigungsschutz-Problematik, stets aktuelle Fachkenntnisse, planbare Kosten und vollständige Unabhängigkeit. Interne DSB genießen besonderen Kündigungsschutz nach § 6 Abs. 4 BDSG, was die Trennung erschwert. Zudem übernimmt der externe DSB die Haftung über seine Berufshaftpflichtversicherung – ein zusätzlicher Schutz für Ihr Unternehmen.
Wie schnell kann ein externer DSB bestellt werden?
Nach der kostenlosen Erstberatung und der Angebotsannahme kann die formale Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter sofort erfolgen. Der Datenschutz-Audit, Maßnahmenplan und die Umsetzung beginnen unmittelbar nach Beauftragung. Die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgt gemäß Art. 37 DSGVO zeitnah nach Bestellung.

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